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Mietbedingungen |
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§1 Anreise
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Die Übernahme des Objektes kann ab 14:00 Uhr erfolgen. Das Objekt wird dem Mieter komplett mit allem Zubehör in vertragsgemäßen sauberen und funktionstüchtige Zustand am Anreisetag mit einer Inventarliste übergeben. Etwaige Schäden muß der Mieter bei Übernahme anzeigen, ansonsten gehen sie zu seinen Lasten. Die Rückübertragung erfolgt am Tage des Auszugs. |
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§2 Abreise
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Die Abreise hat am Abreisetag bis 11:00 Uhr zu erfolgen. Dazu erfolgt eine gemeinsame Überprüfung der Inventarliste. Fehlbestände werden dem Mieter nachträglich in Rechnung gestellt. Das Haus ist in einem ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen. Das Geschirr ist gespült und eingeräumt, der Müll geleert und der Kühlschrank sowie der Herd gereinigt |
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§3 Buchung und Zahlungsmodalitäten
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Die Anmeldung wird durch eine schriftliche Buchungsbestätigung, welche beide Parteien unterschreiben und einer im Mietvertrag festgelegten Anzahlung gültig. |
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§4 Tiere
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Grundsätzlich nur dürfen Tiere nur auf Anfrage mitgebracht werden. Die Erlaubnis hat eine erhöhte Endreinigung in Höhe von 10,00€ pro Aufenthalt zur Folge. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Tiere sich nicht in den Gärten der Nachbarn aufhalten und Nachbarn belästigen. Zudem ist der dafür verantwortlich sämltiche Kod im Garten des Vermieters, sowie innerhalb des Korndeichswegs zu entfernen. |
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§5 Haftung
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Sämtliche vom Mieter zu vertretenden Schäden an der Wohnung, Einrichtung, usw. sind dem Vermieter unmittelbar zu melden und die fehlenden Teile zu ersetzen. |
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§6 Rücktritt
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Ein Rücktritt vom Mietvertrag muss so rechtzeitig erfolgen, dass noch eine anderweitige Vermietung möglich ist, andernfalls müssen die entstandenen Ausfallkosten in Höhe von 60 % des Mietbetrags erstattet werden. Die geleisteten Anzahlungen werden angerechnet. |
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§7 Versicherung
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Eine Haftung bei Feuer, Diebstahl, Unfällen, Schäden an eingestellten Fahrzeugen kann von dem Vermieter nicht übernommen werden. Das Risiko geht zu Lasten des Mieters. |
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