Mietbedingungen

§1 Anreise

Die Übernahme des Objektes kann ab 14:00 Uhr erfolgen. Das Objekt wird dem Mieter komplett mit allem Zubehör in vertragsgemäßen sauberen und funktionstüchtige Zustand am Anreisetag mit einer Inventarliste übergeben. Etwaige Schäden muß der Mieter bei Übernahme anzeigen, ansonsten gehen sie zu seinen Lasten. Die Rückübertragung erfolgt am Tage des Auszugs.


§2 Abreise

Die Abreise hat am Abreisetag bis 11:00 Uhr zu erfolgen. Dazu erfolgt eine gemeinsame Überprüfung der Inventarliste. Fehlbestände werden dem Mieter nachträglich in Rechnung gestellt. Das Haus ist in einem ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen. Das Geschirr ist gespült und eingeräumt, der Müll geleert und der Kühlschrank sowie der Herd gereinigt


§3 Buchung und Zahlungsmodalitäten

Die Anmeldung wird durch eine schriftliche Buchungsbestätigung, welche beide Parteien unterschreiben und einer im Mietvertrag festgelegten Anzahlung gültig.

Die Höhe der Anzahlung ermittelt sich wie folgt: Pro gebuchte Woche ist eine Anzahlung in Höhe von 50,00 Euro fällig.

Der fällige Restbetrag muss bis zum Reiseantritt vollständig beglichen sein. Dies kann auch bar bei Schlüsselübergabe erfolgen.


§4 Tiere

Grundsätzlich nur dürfen Tiere nur auf Anfrage mitgebracht werden. Die Erlaubnis hat eine erhöhte Endreinigung in Höhe von 10,00€ pro Aufenthalt zur Folge. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Tiere sich nicht in den Gärten der Nachbarn aufhalten und Nachbarn belästigen. Zudem ist der dafür verantwortlich sämltiche Kod im Garten des Vermieters, sowie innerhalb des Korndeichswegs zu entfernen.


§5 Haftung

Sämtliche vom Mieter zu vertretenden Schäden an der Wohnung, Einrichtung, usw. sind dem Vermieter unmittelbar zu melden und die fehlenden Teile zu ersetzen.

Der Mieter haftet insoweit für seine Besucher und verpflichtet sich, die Wohnung nicht durch mehr Personen zu belegen als angegeben wurde.


§6 Rücktritt

Ein Rücktritt vom Mietvertrag muss so rechtzeitig erfolgen, dass noch eine anderweitige Vermietung möglich ist, andernfalls müssen die entstandenen Ausfallkosten in Höhe von 60 % des Mietbetrags erstattet werden. Die geleisteten Anzahlungen werden angerechnet.

Auch im Falle einer rechtzeitigen Annulierung kann die geleistete Anzahlung nicht erstattet werden. Diese fangen die zusätzlichen Kosten und das Risiko ab.


§7 Versicherung

Eine Haftung bei Feuer, Diebstahl, Unfällen, Schäden an eingestellten Fahrzeugen kann von dem Vermieter nicht übernommen werden. Das Risiko geht zu Lasten des Mieters.


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